Reform des Zivilschutzes: 6 neue Erlassentwürfe vom Ministerrat gebilligt

Civil protection
Organisation
Der Ministerrat hat am 4. April 2018 sechs Entwürfe von Erlassen über die Reform des Zivilschutzes gebilligt. Die Ausführung dieser Erlasse ist für den 1. Januar 2019 vorgesehen.

"Der Zivilschutz wird zu einem spezialisierten Hilfsdienst innerhalb einer zivilen Sicherheit, die auf zwei einander ergänzenden Ebenen gegliedert ist: die Hilfeleistungszonen auf lokaler Ebene für dringende Aufträge und der Zivilschutz auf föderaler Ebene für spezialisierte und langfristige Aufträge. Ich möchte all jenen danken, die sich am Aufbau dieser neuen Organisation beteiligen. Gemeinsam setzen wir alles daran, dieses Ziel zu erreichen und den Mehrwert des Zivilschutzes in der Hilfeleistungskette zu nutzen", so Jérôme Glorie, Generaldirektor der zivilen Sicherheit.

Die drei ersten Entwürfe werden den Gewerkschaftsverhandlungen vorgelegt und dem Staatsrat zur Begutachtung zugeschickt:

Die drei nachstehenden Entwürfe werden dem Ausschuss A für übersektorielle Verhandlung vorgelegt, da sie sowohl das Statut der Personalmitglieder des Zivilschutzes (Staatsbedienstete) als auch das Statut der Feuerwehr (Personal auf zonaler Ebene) betreffen, und dem Staatsrat zur Begutachtung zugeschickt:

Für allgemeine Fragen über die Reform können Sie sich über folgende Adresse an die General¬direktion Zivile Sicherheit wenden: reformepc@ibz.fgov.be .